noo limit

AGB

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Noo Limit Sports GmbH und dem Kunden.
2. Die Noo Limit Sports GmbH schließt Verträge grundsätzlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende Bedingungen des Kunden entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn die Noo Limit Sports GmbH hierfür ausdrücklich die schriftliche Zustimmung erteilt.
3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Leistungsangebotes sowie der Entgeltbestimmungen nach Vertragsabschluss bleiben der Noo Limit Sports GmbH vorbehalten. Änderungen, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, müssen spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten
diesem schriftlich mitgeteilt werden. Erklärt der Kunde binnen dieser Frist, den Änderungen nicht zuzustimmen, gilt der Vertrag ab Eintritt der geänderten Verhältnisse als aufgelöst, wodurch wechselseitige Rechte und Pflichten entfallen, vorbehaltlich allfälliger Rückabwicklungen. Widerspricht der Kunde binnen dieser Frist den geänderten Verhältnissen nicht, sind die Änderungen ab dem bekannt gegebenen Zeitpunkt – unter nochmaligen ausdrücklichen schriftlichen Hinweis auf die geänderten Verhältnisse und deren Folgen – wirksam.
4. Die Noo Limit Sports GmbH ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, ihre Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen. Eine derartige Änderung des Entgelts ist spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten im Kultur- und Sportzentrum und über die Buchungsapp bekannt zu machen und bestehenden Vertragsparteien unter den
Voraussetzungen und Wirkungen des § 1 Pkt. 3 mitzuteilen.

§ 2 Regelungsgegenstand und Vertragsparteien

1. Die Noo Limit Sports GmbH erbringt ihre vertragliche Leistung gegenüber dem Kunden in Form der Bereitstellung ihrer Tennishalle und dem Fitnessstudio im Kultur- und Sportzentrum. Der Kunde erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen durch die Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Die jeweils aktuelle Fassung der Entgeltbestimmungen auf der Homepage und dem Buchungssystem für den Kunden zur Einsicht auf.
2. Die Leistungsbereitstellung der Noo Limit Sports GmbH erfolgt ganzjährig. Die Noo Limit Sports GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, den

Spielbetrieb für einen bestimmten im Vorhinein bekanntzugebenden Zeitraum auszusetzen.

§ 3 Vertragsabschluss – Allgemeines

1. Der zwischen der Noo Limit Sports GmbH und dem Kunden geschlossene Vertrag besteht in der Buchung von Stunden in der Tennishalle oder ein Abo im Fitnessstudio.
2. Die Buchung von Stunden kann über das Buchungssystem, per Mail oder telefonisch über die Noo Limit Sports GmbH erfolgen. Ein Abschluss vom Abo kann per Mail mit allen erforderlichen Daten oder persönlich erfolgen.
3. Für den Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen.
4. Das Benützen der Tennishalle und des Fitnessstudios ist nur unter Einhaltung der Hausordnung zulässig. Die Hausordnung findet der Kunde auf unserer Homepage sowie in der Tennishalle sowie im Fitnessstudio. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann der betreffende Kunde trotz rechtswirksamen Vertragsabschlusses – nach einmaliger erfolgloser Abmahnung – der Tennishalle oder des Fitnesstudios verwiesen werden. Sollte die Noo Limit Sports GmbH auf Grund vertragswidrigen Gebrauches der zur Verfügung gestellten Tennishalle bzw. des Fitnessstudios, Umkleidekabinen sowie sonstiger der Noo Limit Sports GmbH zugehöriger Räumlichkeiten Schäden entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
5. Die Noo Limit Sports GmbH ist insbesondere dann nicht verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu begründen,
1. der die geltende Hausordnung der Sportanlage der Noo Limit Sports GmbH in der Vergangenheit bereits gröblich verletzt und sein Verhalten trotz Ermahnung nicht den üblichen Gepflogenheiten angepasst hat (vgl. § 3 Pkt. 4),
2.
der gegenüber der Noo Limit Sports GmbH mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist,
3.
der minderjährig ist oder dessen Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Erwachsenenvertreter usw.) vorliegt,
4.
wenn über dessen Vermögen – ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde, – dessen Bonität aus anderen Gründen nicht gegeben ist oder – dieser nicht in der Lage ist, eine inländische Bankverbindung nachzuweisen.

§ 4 Vertragsabschluss – Sportstunden

1. Durch den Vertragsabschluss über eine Abo oder eine Einzelstunde erwirbt der Kunde das Recht – unter Einhaltung der Hausordnung (vgl. § 3 Pkt. 4) nach vollständiger Entrichtung der Gebühr (siehe § 4 Pkt. 2) die Tennishalle zu bespielen. Die volle Spielzeit von 60 Minuten kann nur bei pünktlichem Betreten der Tennishalle gewährleistet werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, vor Spielbeginn die Gebühr zu bezahlen. Dafür hat der Kunde die Möglichkeit direkt über das Buchungssystem oder via Rechnung zu entrichten. Die Spielberechtigung erwirbt der Kunde erst durch die vollständige Entrichtung der Gebühr. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen (vgl. § 1 Pkt. 3 sowie § 2 Pkt. 1).
3. Kostenlose Stornierungen von gebuchten Einzelstunden in der Tennishalle müssen mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn bekannt gegeben werden. Werden gebuchte Einzelstunden später als 24 Stunden vor Spielbeginn storniert, ist die Gebühr zu entrichten. Außer die Stunde kann weiterverkauft werden. Ist die Sportstunde bereits vorab bezahlt, wird in diesem Fall eine Gutschrift im Buchungssystem ausgestellt.

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt österreichisches Recht.
2. Erfüllungsort ist Krumbach in Niederösterreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergeben, – bei Klagen gegen Verbraucher unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des §
14 KSchG – ist Krumbach in Niederösterreich.
3. Ergänzende oder abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4. Ein abgeschlossener Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.